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Kehrwoche – was gehört dazu und was nicht?

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Kehrwoche – was gehört dazu und was nicht?

Kehrwoche – Rechte und Pflichten für Mieter und Hausbesitzer

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kehrwoche ist eine regelmäßige Reinigungspflicht für gemeinschaftliche Flächen in Mehrfamilienhäusern
  • Gehwege, Treppen, Höfe und Hausflure gehören zur Kehrwoche – private Wohnungen nicht
  • Ein rotierendes System bestimmt, wer wann zuständig ist – meist im wöchentlichen Wechsel

Wer kennt das nicht: Der Kehrwochen-Plan hängt im Treppenhaus aus und schon fragt man sich, was genau zur eigenen Reinigungspflicht gehört. Vor allem in den Regionen südlich des Mains ist die Kehrwoche eine etablierte Tradition. Doch welche Arbeiten sind wirklich erforderlich, und was kann ich getrost ignorieren? Diese Fragen klären wir für Sie.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist eine regelmäßige Reinigungspflicht für Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Sie regelt die Säuberung gemeinschaftlicher Räume und Außenflächen. Das System funktioniert nach einem festen Turnus: Jeder Haushalt übernimmt reihum die Verantwortung für eine bestimmte Woche. Dies fördert Ordnung und Sauberkeit im gesamten Haus und verteilt die Arbeit gerecht auf alle Bewohner. Die genaue Ausgestaltung kann in der Hausordnung oder dem Mietvertrag festgehalten sein.

Was gehört zur Kehrwoche – Gehweg, Hof und Treppenhaus?

Zur Kehrwoche gehören typischerweise der Gehweg vor dem Haus, der Innenhof, das Treppenhaus und der Hausflur. Diese gemeinschaftlichen Bereiche müssen regelmäßig gekehrt und gereinigt werden. Bei Schneefall oder Glatteis können auch Streupflichten anfallen – das hängt von den örtlichen Bestimmungen ab. Die private Wohnung gehört dagegen niemals zur Kehrwoche. Ebenso nicht dazu: Die Reinigung von Fensterrahmen außen, Dachrinnen oder Kellerbereichen – diese Aufgaben trägt der Hausbesitzer oder die Hausverwaltung.

Wann bin ich dran – das Wechsel-System erklärt

Der Kehrwochen-Plan legt fest, welcher Mieter in welcher Woche verantwortlich ist. Ein Haushalt mit vier Parteien übernimmt beispielsweise jede vierte Woche die Reinigung. Die Reihenfolge wechselt regelmäßig durch. Der Plan sollte gut sichtbar an der Eingangstür oder im Treppenhaus aushängen. Es ist ratsam, sich selbst den eigenen Turnus zu merken und die Arbeiten zuverlässig durchzuführen. Wenn Sie verhinderter sind, können Sie in der Regel mit einem anderen Bewohner tauschen – sollten aber vorher Bescheid geben und dokumentieren.

Was passiert bei Streit oder Nichteinhaltung?

Nicht erledigte Kehrwochen können zu Ärger mit Nachbarn und der Hausverwaltung führen. Diese kann bei wiederholtem Verstoß eine Ersatzreinigung in Auftrag geben und die Kosten dem verantwortlichen Mieter in Rechnung stellen. In manchen Fällen ist sogar eine Klage vor dem Mietgericht möglich. Um Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, die Kehrwoche ernst zu nehmen und die Arbeiten gewissenhaft auszuführen. Dokumentieren Sie notfalls, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Mieter zur Kehrwoche verpflichtet?
Ja, wenn die Kehrwoche in der Hausordnung oder dem Mietvertrag festgehalten ist. Der Vermieter kann diese Regelung durchsetzen und bei Nicht-Einhaltung Konsequenzen einleiten.

Kann die Hausverwaltung die Kehrwoche abschaffen?
Ja, wenn alle Bewohner zustimmen. Allerdings übernimmt dann meist ein Reinigungsdienst die Aufgaben, was zu Mieterhöhungen führt. Diskutieren Sie das am besten mit Ihren Nachbarn.

Was muss ich beim Kehren beachten?
Fegen Sie gründlich und entfernen Sie Laub, Schmutz und Blätter. Im Winter kommt Schneeräumen hinzu. Eine Bürste und Kehrblech reichen meist aus – spezielle Geräte sind nicht erforderlich.

Halten Sie sich einfach an den Kehrwochen-Plan und erfüllen Sie Ihre Aufgabe zuverlässig. So schaffen Sie eine saubere Umgebung für alle Bewohner und vermeiden unnötige Konflikte mit Nachbarn und Verwaltung.

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