Baumfällgenehmigung in Ulm — wann darf ich meinen Baum fällen?
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Viele Bäume sind durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt — eine Genehmigung ist oft zwingend erforderlich
- Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit ein Fällverbot für Bäume und Hecken
- Ausnahmen existieren nur bei Gefahr, Krankheit oder behördlicher Genehmigung — Antrag rechtzeitig stellen
Manchmal sind es die kleinen Dinge: ein alter Baum im Garten, der zu viel Schatten wirft, oder ein kranker Stamm, der zur Gefahr wird. Wer in Ulm oder der Region lebt, darf seinen Baum aber nicht einfach fällen — es braucht in den meisten Fällen eine Genehmigung. Welche Regeln gelten und wie Sie richtig vorgehen, erfahren Sie hier.
Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?
Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt von zwei Faktoren ab: der Größe des Baumes und der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Viele Städte und Gemeinden — auch in Ulm und Umgebung — schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Typischerweise liegt diese Grenze bei etwa 80 bis 100 Zentimetern Stammumfang in Brusthöhe. Das bedeutet: Ist Ihr Baum größer, benötigen Sie vor dem Fällen eine schriftliche Genehmigung vom zuständigen Amt. Kleinere Bäume oder Obstbäume sind oft ausgenommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Regeln.
Die wichtigste Frist im Jahr — das bundesweite Fällverbot
Selbst wenn Ihr Baum nicht unter die Baumschutzsatzung fällt: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) gilt vom 1. März bis zum 30. September ein allgemeines Fällverbot. In dieser Zeit dürfen Bäume, Sträucher und Hecken nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden — unabhängig von ihrer Größe. Der Grund liegt im Vogelschutz und der Nistzeit. Auch in Ulm gilt diese Regelung ohne Ausnahme. Wer während dieser Schonzeit fällt, verstößt gegen Bundesrecht und riskiert Bußgelder.
Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?
Es gibt Ausnahmen vom Fällverbot — aber nur unter strengen Bedingungen. Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt (etwa durch Fäulnis oder Sturmschaden), darf er auch in der Schonzeit entfernt werden. Gleiches gilt für kranke oder befallene Bäume. Allerdings: Sie müssen den Notfall nachweisen können — idealerweise mit einem Gutachten eines Fachmanns. Dokumentieren Sie alles schriftlich und benachrichtigen Sie im Zweifelsfall die Behörde. Auch eine behördliche Ausnahmegenehmigung kann die Schonzeit aufheben — diese müssen Sie vorher einholen.
Den Antrag stellen — so geht's richtig
Planen Sie das Fällen außerhalb der Schonzeit oder haben Sie einen geschützten Baum? Dann reichen Sie rechtzeitig einen Antrag beim Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde ein. Der Antrag sollte enthalten: eine aussagekräftige Fotografie des Baumes, einen Lageplan (auch eine Skizze genügt), und eine nachvollziehbare Begründung, warum der Baum weg muss. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Planen Sie also Zeit ein — besonders wenn Sie das Fällen in einem bestimmten Zeitfenster brauchen. In Ulm und der Region sollten Sie mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Datum einreichen.
Was passiert ohne Genehmigung?
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert erhebliche Konsequenzen. Nach dem Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg drohen Bußgelder. Hinzu kommt oft eine Ersatzpflanzung — Sie müssen also neue Bäume pflanzen. Das wird schnell teuer, wenn ein großer Baum betroffen ist. Nachbarn können zudem Anzeige erstatten. Es lohnt sich also, die Genehmigung einzuholen, statt im Nachhinein teure Strafen zu zahlen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt das Fällverbot auch für meinen Garten?
Ja, das Fällverbot nach § 39 BNatSchG gilt für alle Bäume und Hecken — egal, ob im privaten Garten, im Park oder auf städtischem Grund. Ausnahmen sind nur bei Gefahren und mit Genehmigung möglich.
Kann ich einen kranken Baum sofort fällen?
Wenn ein Baum erkennbar krank oder bruchgefährlich ist, können Sie einen Notfall-Antrag stellen oder die Behörde anrufen. Mit einem Gutachten als Nachweis wird es wahrscheinlich genehmigt — auch in der Schonzeit.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Normalerweise 2 bis 4 Wochen. Bei offenen Fragen kann es länger dauern. Rechnen Sie mit mindestens 6 Wochen Vorlauf, um sicherzugehen.
Kurz zusammengefasst: Planen Sie voraus, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, und beachten Sie das bundesweite Fällverbot von März bis September. So vermeiden Sie Ärger und Strafen. Bei Fragen zum Baum in Ihrem Garten kontaktieren Sie frühzeitig das zuständige Amt — die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.