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Schöffe werden Ulm – Ehrenamt mit Verantwortung

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Schöffe werden Ulm – Ehrenamt mit Verantwortung

Schöffe werden in Ulm: Ehrenamt mit echtem Mitspracherecht

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Schöffen sind ehrenamtliche Richter und urteilen gleichberechtigt mit Berufsrichtern
  • Bewerbung alle 5 Jahre für eine 5-jährige Amtszeit beim Schöffenwahlausschuss
  • Ca. 12 Sitzungstage pro Jahr, Verdienstausfall wird ersetzt, Arbeitgeber muss freistellen

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die eine Gesellschaft zusammenhalten: Wenn Nachbarn füreinander einstehen, wenn Bürger Verantwortung übernehmen. Wer in Ulm lebt, hat die Gelegenheit, genau das zu tun – als Schöffe. Ein Ehrenamt, das nicht nur spannend ist, sondern auch das Rechtssystem stärkt. Erfahren Sie hier, wie Sie Teil der Justiz werden können.

Was ist ein Schöffe?

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter, der in Strafprozessen vor dem Amtsgericht oder Landgericht tätig ist. Anders als viele denken: Schöffen haben nicht weniger Mitspracherecht als Berufsrichter. Sie sitzen mit ihnen gemeinsam im Richterkollegium und entscheiden über Schuld, Strafe und Freispruch – gleichberechtigt. Die besondere Stärke von Schöffen liegt in ihrer Lebenserfahrung. Sie bringen die Perspektive des „normalen Bürgers" mit, was gerade bei Fragen des Verständnisses und der menschlichen Situation wertvoll ist. Auch in Ulm und Umgebung vertrauen die Gerichte auf dieses Prinzip: die Verbindung von rechtlicher Expertise und Bürgersinn.

Wer kann sich bewerben?

Nicht jeder kann automatisch Schöffe werden – es gibt klare Voraussetzungen. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein, zwischen 25 und 69 Jahren alt und Ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben. Wichtig: Sie dürfen keine Vorstrafen haben und nicht bei Polizei oder Justiz tätig sein oder gewesen sein. Auch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte können nicht als Schöffe fungieren. Für Ulm bedeutet das: Handwerker, Angestellte, Unternehmer, Hausfrauen und Hausmänner – viele Berufsgruppen kommen infrage. Ausschlaggebend ist letztlich nicht der berufliche Status, sondern die Eignung und Zuverlässigkeit.

Wie wird man Schöffe?

Der Weg zur Schöffenbank ist überschaubar. Alle fünf Jahre findet eine neue Schöffenwahl statt. Interessierte Bürger können sich beim Schöffenwahlausschuss ihrer Gemeinde bewerben. Der Wahlausschuss prüft die Unterlagen und erstellt eine Vorschlagsliste. Aus dieser werden dann per Los die neuen Schöffen für eine fünfjährige Amtszeit bestimmt. Die genauen Bewerbungsfristen und Kontaktdaten der zuständigen Behörden erhalten Sie beim Bürgeramt. In Ulm und der Region sollten Sie sich etwa ein Jahr vor der nächsten Wahl informieren, um keine Frist zu verpassen.

Wie viel Zeit muss man einplanen?

Ein realistischer Richtwert sind etwa 12 Sitzungstage pro Jahr – kann aber je nach Verfahrensdauer und Auslastung variieren. Das klingt überschaubar, erfordert aber Zuverlässigkeit und Flexibilität. Der große Vorteil: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie freizustellen. Der Verdienstausfall wird Ihnen erstattet – Sie gehen also nicht finanziell leer aus. Viele Schöffen berichten, dass sie die Tätigkeit mit Familie und Beruf gut vereinbaren können, zumal die Gerichte versuchen, Sitzungen zu konzentrieren.

Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Neben den formalen Kriterien sind persönliche Eigenschaften entscheidend. Sie sollten Lebenserfahrung mitbringen, unvoreingenommen sein und gute Deutschkenntnisse haben. Auch psychische Belastbarkeit spielt eine Rolle – Strafprozesse behandeln manchmal schwere und verstörende Fälle. Wichtig ist, dass Sie bereit sind, sich mit schwierigen moralischen Fragen auseinanderzusetzen. Schöffen berichten oft, dass gerade das – die echte Verantwortung – das Schöffenamt so erfüllend macht. Wenn Sie diese Bereitschaft mitbringen, sind Sie eine gute Kandidatin oder ein guter Kandidat.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Schöffe ablehnt werden, wenn ich ausgewählt wurde?
Ja, es gibt Gründe, die zur Ablehnung führen. Dazu gehören erhebliche berufliche oder familiäre Belastungen. Ein einfaches „Ich habe keine Lust" reicht aber nicht. Die Gerichte prüfen jeden Ablehnungsgrund einzeln.

Bekomme ich eine Ausbildung, bevor ich urteile?
Ja. Neue Schöffen erhalten vor ihrer ersten Sitzung eine Einweisung. Zudem stehen Ihnen die Berufsrichter bei komplexen Rechtsthemen zur Seite. Sie sind nicht allein gelassen.

Darf mein Arbeitgeber mir Nachteile bringen, weil ich Schöffe bin?
Nein, absolut nicht. Das Gesetz verbietet Diskriminierung wegen der Schöffentätigkeit. Arbeitgeber müssen Sie freistellen und dürfen Ihnen nicht schaden. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Arbeitsagentur oder ein Arbeitsgericht wenden.

Das Schöffenamt ist eine großartige Gelegenheit, Ihr Gemeinwesen zu stärken. Wenn Sie bald eine Bewerbungsmöglichkeit sehen – etwa in Ulm oder Ihrer Umgebung – zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bürgeramt oder den Schöffenwahlausschuss und erfahren Sie mehr über die nächsten Wahltermine.

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